LAGEBESCHREIBUNG
GESCHICHTE
DIE KARTE
DIE UMGEBUNG
RECHTE BEZÜGLICH DES DATENSCHUTZES NACH ART. 13 DES GESETZES 675/96
Bezüglich der Behandlung der persönlichen Daten hat der Betroffene die nachstehenden Rechte
  • A - Auf Anfrage ist dem Betroffenen zu bestätigen ob über ihn persönliche Daten vorliegen oder nicht, auch falls diese noch nicht gespeichert wurden. Die Mitteilung hat in verständlicher Form zu erfolgen und muss neben den Daten und deren Herkunft die Logik und den Zweck für deren Behandlung enthalten. Die Anfrage kann in Abständen von nicht weniger als 90 Tagen wiederholt werden, soweit nicht berechtigte Gründe vorliegen welche eine kürzere Frist rechtfertigen;
  • B - Der Betroffene kann die Löschung, die Umwandlung in eine anonyme Form oder die Sperre von Daten, die gesetzeswidrig behandelt wurden, verlangen. Dies gilt auch für die Daten, deren Speicherung, bezüglich des Zweckes für den sie gesammelt und anschließend behandelt wurden, unnötig ist;
  • C - Auf Wunsch des Betroffenen sind die Daten auf den neuesten Stand zu bringen oder, soweit der Betroffene daran interessiert ist, zu ergänzen;
  • D - Bezüglich der Handlungen nach den Abschnitten b. und c. ist dem Betroffenen zu bestätigen, dass diese und deren Inhalt auch demjenigen mitgeteilt wurden, an den die Daten weitergegeben wurden. Dies gilt nicht, falls dies gar nicht oder nur mit - im Vergleich zur Auswirkung - unverhältnismäßig großem Aufwand möglich sein sollte;
  • E - Der Betroffene hat das Recht aus legitimen Gründen der Behandlung der, ihn betreffenden, Daten ganz oder teilweise zu widersprechen, obwohl diese mit dem Zweck deren Sammlung zusammenhängen;
  • F - Der Betroffene hat das Recht der Behandlung der, ihn betreffenden, Daten ganz oder teilweise zu widersprechen, soweit diese dazu bestimmt sind kommerzielle Informationen oder Werbematerial zuzusenden, Direktverkauf oder Marktforschung zu betreiben sowie interaktive, kommerzielle Mitteilungen zu machen. Der Betroffene ist vom Eigentümer der Daten spätestens bei deren Weitergabe oder Mitteilung darüber zu informieren, dass er dieses Recht kostenlos in Anspruch nehmen kann.
Die Rechte kann der Betroffene mittels Einschreibebrief wahrnehmen, sowie durch Vollmacht oder Prokura Einzelpersonen oder Vereinigungen mit der Wahrnehmung beauftragen.